Das erste Mal wählen gehen

 

Wer zum ersten Mal wählt, hat viele Fragen. Woher weiß ich, wohin ich am Wahltag gehen muss? Was passiert in der Wahlkabine? Wer stellt sich zur Wahl? Und wann ist überhaupt der Wahltag? Hier findet Ihr Antworten auf drei zentrale Fragen.



Wie wähle ich?

Wenn Du als deutscher Staatsbürger über 18 Jahre alt bist, erhältst Du kurz vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung wird Dir zugesandt, wenn Du bei der Meldebehörde Deiner Gemeinde oder Stadt seit mindestens drei Monaten gemeldet bist. Lebst Du noch bei deinen Eltern, dann haben sie Dich angemeldet. Wenn Du aber von Zuhause ausgezogen bist, musst Du Dich mit neuem Wohnsitz bei der Meldebehörde selber anmelden. Hast Du das bereits getan, bist du automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.

Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo und wann Du wählen kannst. Hast Du bis zu drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, dann frage beim Wahlamt nach. Im Rathaus Deiner Stadt sagt man Dir, wie Du das Wahlamt erreichen kannst.

Am Tag der Wahl zeigst Du im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung und bekommst dann einen Stimmzettel. Aber selbst wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, darf trotzdem seine Stimme abgeben. Dafür musst Du Dich lediglich im Wahllokal mit Deinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Weil die Wahl geheim ist, musst du hinter einer Stellwand Dein Kreuz machen. Du hast eine Stimme, die Du einer Partei geben kannst. Du wählst also nicht direkt eine Person, sondern eine Liste, die von einer Partei erstellt wurde. Hast Du das Kreuz gemacht, gehst Du mit Deinem Stimmzettel zur Wahlurne und steckst ihn hinein. Du hast gewählt!

Wer am Wahltag krank oder verreist ist, kannst vorher per Post wählen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findest Du einen Antrag zur Briefwahl. Wenn Du den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hast, bekommst Du einige Zeit später einen Brief mit zwei Umschlägen, einem Stimmzettel und einem Wahlschein zugesandt. Du kreuzt eine Partei auf dem Stimmzettel an und legst diesen in den blauen Wahlumschlag. Der ausgefüllte und unterschriebene Wahlschein kommt mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlumschlag. Den kannst Du ohne Briefmarke per Post abschicken. Oder Du bringst ihn persönlich zum Wahlamt und steckst ihn in eine spezielle Urne, die bereits vor der Wahl für die Briefwähler aufgestellt wird.

Kommst Du aus einem anderen EU-Land, doch willst in Deutschland wählen? Als Staatsbürger eines der anderen Mitgliedsstaaten der EU mit Wohnsitz in Deutschland kannst Du in Deutschland zur Wahl gehen. Denn bei der Europawahl dürfen alle EU-Bürger an ihrem jeweiligen Wohnort wählen.

Allerdings musst Du bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag gibt es beim Wahlamt Deiner Gemeinde. Wenn Du in Deutschland wählst, darfst Du allerdings nicht mehr in Deinem Heimatland wählen - natürlich darf jeder Unionsbürger nur einmal wählen. Bist Du im Wählerverzeichnis eingetragen, erhältst Du kurz vor der Wahl Deine Wahlbenachrichtigung und kannst mit dieser wählen gehen.

Weitere Informationen zum Wahlrecht bei der Europawahl in Deutschland findest Du auf den Webseiten des Portals EU-info.de


Wen wähle ich?

Derzeit hat das Europaparlament 785 Abgeordnete. Größere Länder entsenden mehr, kleinere Länder weniger Abgeordnete. Aus Deutschland kommen 99 Abgeordnete. Informationen zu den deutschen Abgeordneten findet man auf der Website des Informationsbüros des Europäischen Parlaments für Deutschland.

Bei den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 sollen die neuen Regeln des Vertrags von Lissabon gelten. Das heißt, dass insgesamt nur noch 751 Sitze zu vergeben sind. In Deutschland werden 96 Abgeordnete gewählt.

Wenn alle Abgeordneten im „Plenum" zusammenkommen, sitzen sie nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen geteilt im Saal. Die Fraktionen entsprechen der politischen Partei, aus der die Abgeordneten stammen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen, dazu kommen noch jene Abgeordnete, die zu keiner Fraktion gehören.

Die Mitgliedsstaaten konnten sich bisher nicht auf ein einheitliches Wahlverfahren einigen. So unterscheiden sich die Wahlbestimmungen von Land zu Land. In Deutschland erfolgt die Wahl auf Basis von Listenvorschlägen. Eine Partei kann Wahllisten für einzelne Bundesländer aufstellen, die sogenannten Landeslisten. Die Partei kann aber auch eine gemeinsame Liste für alle 16 Bundesländer einreichen.

Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die er der Liste einer Partei geben kann. Direktkandidaten stehen nicht zur Wahl. Bei der Verteilung der Mandate des zukünftigen Parlaments werden nur die Wahllisten berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Je nach dem, welches Ergebnis eine Partei erzielt hat, darf sie mehr oder weniger Kandidaten ins Parlament schicken. Dabei wird die Liste von oben nach unten abgearbeitet. Die ersten zehn Personen, die auf der Liste stehen, kannst Du bereits auf dem Stimmzettel sehen. Sie sind dort unter dem Namen der Partei aufgeführt.

Weitere Informationen zur Aufstellung von Kandidaten.


Wann wähle ich?

Die Europawahl findet alle fünf Jahre gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Nach 2004 wird das Europäische Parlament zum nächsten Mal am 7. Juni 2009 gewählt. Es ist die siebte Direktwahl der Abgeordneten. Etwa 375 Millionen Wahlberechtigte werden dann europaweit an die Urnen gerufen.

Vor 1979 wurden die Abgeordnete des EU Parlaments nicht gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten entsandt. Die EU Abgeordneten waren also zugleich nationale und Europaabgeordnete. Nach der ersten Direktwahl, die 1979 stattfand, konnten die Europaabgeordneten immer noch gleichzeitig Abgeordnete ihres nationalen Parlaments sein. Seit 2004 gibt es jedoch eine klare Trennung. Ein Abgeordneter ist seitdem entweder Europaabgeordneter oder nationaler Abgeordneter.

Weitere Informationen zum Wahltermin für die Europawahl 2009 findet Ihr hier


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Zur Organisation

Aus Anlass der siebten Direktwahlen
zum Europäischen Parlements 2009 veranstalteten die Bundesregierung,
die Europäische Kommission und das Europäischen Parlament einen Plakatwettbewerb für Erstwähler.
Der Plakatwettbewerb wurde
konzipiert, organisiert und durchgeführt
vom Unternehmen
Euro-Informationen - Agentur für Verbraucherkommunikation, Berlin.


Europa im Internet

Umfassende Informationen zum Leben, Lernen und Arbeiten in Europa finden Sie auf der Seite Europa-Mobil.

Zu Fragen der Sozialversicherung informiert Krankenkassen.de.

Aktuelle EU-Informationen mit dpa-Europa-Ticker: eu-info.de.

Zur Finanzierung des Studiums im Ausland: zinsen.de.